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Wissens-Check
Frage 4 von 4
Welcher Aspekt der Internetnutzung ist meist über Dienstvereinbarungen und nicht gesetzlich geregelt? ?
Speichern und Weiterleiten von strafbaren Inhalten.
Leider nicht richtig.
Das Speichern bzw. Weiterleiten von strafbaren Inhalten ist bereits gesetzlich verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Verbreitung strafbarer Inhalte im Internet.
Leider nicht richtig.
Das Verbreiten von strafbaren Inhalten - auch über das Internet - ist gesetzlich verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz.
Richtig !