Frage 1 von 4
Ein externer Dienstleister benötigt dringend Zugang zum Internet und möchte deswegen sein
Notebook an das Verwaltungsnetzwerk anschließen. Wie gehen Sie vor?
Bei den meisten Einrichtungen dürfen nur eigene dienstliche Notebooks an das Netzwerk angeschlossen werden. Die Anbindung behördenfremder Geräte ist z.B. zum Schutz vor Viren nicht erlaubt.
Bei den meisten Einrichtungen dürfen nur dienstliche Notebooks an das Netzwerk angeschlossen werden.
Die Anbindung behördenfremder Geräte ist z.B. zum Schutz vor Viren nicht erlaubt.