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Wissens-Check
Frage 2 von 3
Welche der folgenden Informationen unterliegen grundsätzlich keinen (datenschutz-)rechtlichen Einschränkungen?
Besoldungs- und Vergütungsabrechnungen
Leider nicht richtig.
Lohnabrechnungen sind persönlich-vertrauliche Daten. Diese sind durch einen entsprechenden Hinweis zu kennzeichnen. Die Vorgänge sind verschlossen vorzulegen und dürfen nur persönlich vom Empfänger geöffnet werden.
Veranstaltungs-, Marketingprospekte und Broschüren
Richtig !
Verwaltungs- und Aufsichtsratsprotokolle, nicht öffentliche Sitzungsunterlagen
Leider nicht richtig.
Diese Informationen sind i.d.R. vertraulich. Schützenswerte Informationen aus dem behördlichen Bereich sollten gekennzeichnet werden.