Bitte beachten Sie, dass bei vielen Einrichtungen der Internetzugang nur zu dienstlichen Zwecken genutzt werden darf. Das Nähere regelt zumeist eine Dienstanweisung oder -vereinbarung – bitte informieren Sie sich über die Gegebenheiten in Ihrer Organisation.
Viele Einrichtungen legen konkrete Richtlinien für die Internetnutzung fest. Diese regeln z.B.
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs oder zur Fehleranalyse muss der Internetverkehr in bestimmten Situationen protokolliert werden (grundsätzlich nicht die Inhalte, sondern die Umstände der Kommunikation). Details hierzu erfahren Sie bei Ihren Vorgesetzten oder Ihrer IT-Abteilung.
Bedenken Sie beim Surfen, dass Ihr Verhalten im Internet möglicherweise überwacht wird!
Genauere Informationen erhalten Sie auch bei Ihren Ansprechpersonen.