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Wissens-Check

Frage 2 von 3
Welche der folgenden Informationen unterliegen grundsätzlich keinen (datenschutz-)rechtlichen Einschränkungen?

Leider nicht richtig.

Lohnabrechnungen sind persönlich-vertrauliche Daten. Diese sind durch einen entsprechenden Hinweis zu kennzeichnen. Die Vorgänge sind verschlossen vorzulegen und dürfen nur persönlich vom Empfänger geöffnet werden.

Veranstaltungs-, Marketingprospekte und Broschüren

Leider nicht richtig.

Diese Informationen sind i.d.R. vertraulich. Schützenswerte Informationen aus dem behördlichen Bereich sollten gekennzeichnet werden.