1. Geltungsbereich und Zweck

1.1 Diese Nutzungsbedingungen regeln den Bezug und die Nutzung der Applikation «SwissCovid-App» (nachfolgend App) durch die Benutzerinnen und Benutzer und gelten als integrierender Bestandteil derselben.

1.2 Die App des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) stützt sich auf das Epidemiengesetz vom 28. September 2012 (EpG; SR 818.101) und die Verordnung vom 24. Juni 2020 über das Proximity-Tracing-System für das Coronavirus SARS-CoV-2 (VPTS; SR 818.101.25).

1.3 Die App bezweckt die Benutzerinnen und Benutzer, die potenziell dem Coronavirus ausgesetzt waren, zu benachrichtigen und Statistiken im Zusammenhang mit dem Coronavirus zu erstellen.

2. Zugriffs- und Anwendungsbedingungen

2.1 Die Installation der App auf dem Mobiltelefon und deren Einsatz ist für die Benutzerinnen und Benutzer freiwillig.

2.2 Die Nutzung der App ist nicht auf ein geografisches Gebiet beschränkt. Allerdings können Warnungen nur erfolgen, wenn die ausländische App mit der SwissCovid-App interoperabel ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist lediglich die in Deutschland genutzte Corona-Warn-App interoperabel.

2.3 Mit dem Zugriff auf die App erklärt die Benutzerin oder der Benutzer die nachfolgenden Bedingungen und rechtlichen Informationen im Zusammenhang mit der App (und den darin enthaltenen Elementen) verstanden zu haben und anerkennt diese. Sollte die Benutzerin oder der Benutzer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sein, ist auf die Nutzung der App zu verzichten.

3. Funktionen der App

3.1 Mittels der App werden Benutzerinnen und Benutzer informiert, wenn sie mit mindestens einer nachweislich infizierten Benutzerin oder einem nachweislich infizierten Benutzer der SwissCovid-App oder anderen interoperablen Apps in relevantem Kontakt waren.

3.2 Voraussetzung für das Funktionieren der App ist die Aktivierung von Bluetooth.

3.3 Die App erfüllt unter Verwendung einer Schnittstelle zum Betriebssystem des Mobiltelefons der Benutzerin oder des Benutzers folgende Funktionen:

Das Betriebssystem generiert jeden Tag einen neuen privaten Schlüssel, der keine Rückschlüsse auf die App, das Mobiltelefon und die Benutzerinnen und Benutzer ermöglicht. Innerhalb der Reichweite von Bluetooth tauscht das Betriebssystem mit allen kompatiblen und aktiven Apps einen mindestens halbstündlich wechselnden Identifizierungscode (sog. «random ID») aus, der aus einem aktuellen privaten Schlüssel abgeleitet wird, aber nicht auf diesen Schlüssel zurückgeführt werden kann und ebenfalls keine Rückschlüsse auf die App, das Mobiltelefon und deren Benutzerinnen und Benutzer ermöglicht.

Das Betriebssystem speichert auf dem Mobiltelefon die empfangenen Identifizierungscodes, die Signalstärke, das Datum und die geschätzte Dauer der Annäherung.

Die App ruft periodisch eine Liste der privaten Schlüssel der infizierten Benutzerinnen und Benutzer der SwissCovid-App und anderen interoperablen Apps ab und lässt vom Betriebssystem überprüfen, ob mindestens ein lokal gespeicherter Identifizierungscode mit einem privaten Schlüssel der Liste generiert wurde. Ist dies der Fall und bestand zu mindestens einem Mobiltelefon einer infizierten Benutzerin oder einem infizierten Benutzer der SwissCovid-App oder anderen interoperablen Apps eine Annährung von 1,5 Metern oder weniger und erreicht die Summe der Dauer aller solchen Annäherungen innerhalb eines Tages 15 Minuten, so gibt die App die Benachrichtigung aus. Der Abstand wird anhand der Stärke der empfangenen Signale geschätzt.

3.4 Ist eine Infektion bei einer Benutzerin oder einem Benutzer nachgewiesen, generieren zugriffsberechtigte Fachpersonen (z.B. behandelnde Ärztinnen und Ärzte oder Apothekerinnen und Apotheker) einen einmaligen und zeitlich begrenzt gültigen Freischaltcode («Covidcode») und geben diesen der infizierten Benutzerin oder dem infizierten Benutzer bekannt. Diese oder dieser kann den Freischaltcode in ihre oder seine App freiwillig eingeben. Die Benachrichtigung bzw. die Eingabe des Freischaltcodes erfolgt nur mit der ausdrücklichen Einwilligung der infizierten Benutzerin oder des infizierten Benutzers.

Die anderen Benutzerinnen und Benutzer der SwissCovid-App
oder anderen interoperablen Apps, welche in der infektiösen Zeitspanne eine Annährung gemäss Ziffer 3.3 zu der infizierten Benutzerin oder dem infizierten Benutzer hatten, werden durch die eigenen Apps benachrichtigt.

Die benachrichtigten Benutzerinnen und Benutzer erfahren, dass eine Annährung stattgefunden hat bzw. dass sie potenziell dem Coronavirus ausgesetzt waren und an welchen Tagen dies der Fall war. Sie erfahren nicht, welcher Benutzer oder welche Benutzerin infiziert ist und die Benachrichtigung ausgelöst hat. Die Benachrichtigung der SwissCovid-App umfasst weiter Verhaltensempfehlungen des BAG sowie den Hinweis, dass das BAG einen Leitfaden (Web-Formular) und eine Infoline zur kostenlosen Beratung betreibt. Verlässt man die App, um den Leitfaden auszufüllen, werden die in der App genannten Tage, an welchen eine Möglichkeit der Ansteckung bestand, automatisch an den Leitfaden übermittelt.

3.5 Bei Eingabe des Freischaltcodes werden die Benutzerinnen und Benutzer darauf aufmerksam gemacht, mit welchen Ländern (vgl. Ziffer 2.2) die App interoperabel ist. Es wird darauf hingewiesen, dass – wenn das Feld «Einverstanden» gedrückt und der Freischaltcode in die App eingegeben wird – die privaten Schlüssel nicht nur innerhalb der SwissCovid-App geteilt werden, sondern auch mit allen anderen interoperablen Apps (zurzeit die deutsche Corona-Warn-App). Die privaten Schlüssel können nur mit allen interoperablen Apps oder gar nicht geteilt werden, was dem sogenannten «One-World-Prinzip» entspricht.

3.6 Eine Benutzerin oder ein Benutzer, die oder der über die eigene App benachrichtigt wurde, dass sie oder er potenziell dem Coronavirus ausgesetzt war, kann gegen Nachweis der Benachrichtigung kostenlos einen Test auf Infizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 oder auf Antikörper gegen diesen durchführen lassen.

3.7 Die App verwendet keine Standortortung oder Geolokalisation.

3.8 Die App kann keine medizinische Einschätzung vornehmen, keine Massnahmen anordnen (wie z.B. eine Quarantäne) und keine Anweisungen erteilen.

4. Sorgfaltspflichten der Benutzerinnern und Benutzer

4.1 Der technische Zugang zur App ist in der Verantwortung der Benutzerinnen und Benutzer.

4.2 Für die eigenen Geräte sind die Benutzerinnen und Benutzer verpflichtet, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und diese gegen unbefugten Zugriff durch Dritte sowie gegen Schadsoftware zu schützen.

Die Benutzerin und der Benutzer wird hiermit auf Sicherheitsrisiken durch die Nutzung des Internets und von Internet-Techniken hingewiesen.

4.3 Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die App auf dem neuesten Stand zu halten und Aktualisierungen («Updates») vorzunehmen. Es bestehen keine Ansprüche auf die Benutzung einer bestimmten Version der Software.

4.4 Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, von ihr oder ihm eingegebene Daten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen.

4.5 Die Benutzerinnen und Benutzer sind dafür verantwortlich, dass bei der Nutzung der App anwendbare gesetzliche Bestimmungen und die Nutzungsbedingungen eingehalten werden.

5. Haftung und Gewährleistung

5.1 Obwohl das BAG mit aller Sorgfalt auf die Richtigkeit der veröffentlichten Informationen, Inhalte und Mitteilungen in der App achtet, kann hinsichtlich deren inhaltlichen Richtigkeit, Genauigkeit, Aktualität, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit keine Gewährleistung übernommen werden.

Das BAG behält sich ausdrücklich vor, jederzeit Informationen und Inhalte ohne Ankündigung ganz oder teilweise zu ändern, zu löschen oder zeitweise nicht zu veröffentlichen.

5.2 Jegliche Haftungsansprüche gegen das BAG wegen Schäden inkl. Folgeschäden materieller oder immaterieller Art, welche bspw. aus dem Zugriff oder der Nutzung bzw. Nichtnutzung der App und deren Informationen, Inhalte und Mitteilungen, durch Missbrauch der Verbindung, durch technische Störungen oder durch Verletzung der Sorgfaltspflichten der Benutzerinnen und Benutzer, entstanden sind, werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.

Jegliches Handeln bzw. Verhalten, welches aufgrund der Informationen, Inhalte und Mitteilungen der Applikation getroffen wird, wie z.B. die Begebung in Isolation/Quarantäne, erfolgt auf Verantwortung und Risiko der Benutzerin oder des Benutzers. Das BAG übernimmt in keinem Fall Haftung für daraus resultierende Schäden.

5.3 Die Haftung für Hilfspersonen und Dritte wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

5.4 Das BAG übernimmt keine Verantwortung und gibt keine Garantie dafür ab, dass die Funktionen und Nutzung der App dauernd und ununterbrochen zur Verfügung stehen, fehler- und störungsfrei sind oder Fehler behoben werden oder dass die Server frei von Viren oder sonstigen schädlichen Bestandteilen sind.

Das BAG ist jederzeit berechtigt, die Nutzung der App zu unterbrechen oder einzustellen.

5.5 Verweise und Links auf Websites Dritter liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs des BAG. Das BAG übernimmt weder für Bestand noch für den Inhalt noch für die Richtigkeit dieser Informationen eine Haftung. Der Zugriff und die Nutzung solcher Websites erfolgen auf eigene Gefahr der Benutzerin oder des Benutzers. Das BAG erklärt ausdrücklich, dass es keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, den Inhalt und die Angebote der verknüpften Seiten haben. Informationen und Dienstleistungen von verknüpften Websites liegen vollumfänglich in der Verantwortung des jeweiligen Dritten.

Es wird jegliche Verantwortung für solche Websites abgelehnt.

6. Datenschutz

6.1 Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Das BAG hält diese Bestimmungen ein. Persönliche Daten werden streng vertraulich behandelt.

6.2 In enger Zusammenarbeit mit seinen Dienstleistern und den ausländischen Betreibern interoperabler Apps bemüht sich das BAG, die Daten so gut wie möglich vor fremden Zugriffen, Verlusten, Missbrauch oder Fälschungen zu schützen.

6.3 Für die Bearbeitung von Personendaten durch das BAG gilt die Datenschutzerklärung zur App.

7. Beendigung der Nutzung

7.1 Die Nutzung der App kann von der Benutzerin oder dem Benutzer jederzeit durch Löschung bzw. Deinstallation auf dem Mobiltelefon beendet werden.

7.2 Sobald die App zur Bewältigung der durch das Coronavirus verursachten Epidemie nicht mehr erforderlich ist oder sich als ungenügend erweist, kann der Bundesrat die App einstellen bzw. deaktivieren.

7.3 Spätestens beim Ausserkrafttreten der in Ziffer 1.2. aufgeführten Verordnung deaktiviert das BAG die App und fordert die Benutzerinnen und Benutzer auf, diese auf dem Mobiltelefon zu deinstallieren.

8. Copyright und Schutz- und Nutzungsrechte

8.1 Copyright, Bundesamt für Gesundheit BAG.

8.2 Die Informationen und Inhalte werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die vom BAG in der App veröffentlichten Inhalte dürfen nur für den Eigengebrauch genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Reproduktion und Weitergabe der Inhalte an Dritte ist unzulässig. Durch das Herunterladen oder Kopieren von Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien werden keinerlei Rechte bezüglich der Inhalte übertragen.

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Bildern, Fotos oder anderen Dateien dieser App gehören ausschliesslich dem BAG oder den speziell genannten Rechtsinhabern. Für die Reproduktion jeglicher Elemente ist die schriftliche Zustimmung der Urheberrechtsträger im Voraus einzuholen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Diese Bestimmungen wurden in mehreren Sprachen verfasst. Bei Divergenzen ist die deutsche Version massgebend.

9.2 Die Nutzung der App ist für die Benutzerinnen und Benutzer kostenlos. Allfällige Kosten für den Netzzugang, um die App nutzen zu können, trägt die Benutzerin oder der Benutzer.

9.3 Das BAG behält sich jederzeitige Änderungen und Ergänzungen der Nutzungsbedingungen vor. Die neuen Bedingungen werden den Benutzerinnen und Benutzern vorab und in geeigneter Weise kommuniziert und gelten bei Weiternutzung der App als genehmigt.

9.4 Sollte eine Bestimmung in den Nutzungsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden die Nutzungsbedingungen nicht allgemein berührt.

9.5 Anwendbar ist schweizerisches Recht, unter Vorbehalt abweichender zwingender Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige schweizerische Gericht.